10 SCHRITTE ZUR UMSETZUNG
WIE GEHE ICH BEI DER UMSETZUNG DER PV-GEMEINSCHAFTSANLAGE RICHTIG VOR?
Zunächst ist die Teilnahme von potentiellen Beteiligten zu klären. Mindestens zwei oder mehrere Parteien müssen sich an der PV-Anlage beteiligen.
Die Planung und der Bau der PV-Gemeinschaftsanlage ist auch mit dem Wohnungsbesitzer und dem/n Haus- bzw. Dachbesitzer/n , sowie gegebenfalls mit der Hausverwaltung abzuklären.
Das optimale Betriebsmodell für die Gemeinschaftsanlage ist zu klären und ein Betreiber/Anlagenverantwortlicher zu bestimmen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird.
Es ist zu überlegen, ob die PV-Anlage beispielsweise selbst betrieben werden soll (z.B. Hausgemeinschaft) oder ob ein Contractor/Investor die Anlage betreiben soll. Es kann aus mehreren Umsetzungsvarianten (Betriebsmodellen) gewählt werden.
Für die Erhebung des Stromverbrauchs im Gebäude und die Planung der optimalen Anlagengröße ist der passende Anlagenerrichter auszuwählen und zu kontaktieren.
Finden Sie potentielle Anlagenerrichter in Ihrer Nähe (Externer Link) >
Werfen Sie einen Blick auf Beste Practice Beispiele bereits errichteter PV-Gemeinschaftsanlagen >
Die Teilnehmer treffen eine Vereinbarung über die Aufteilung des erzeugten Stroms: Geklärt werden muss, welche Partei wie viel Strom erhält.
Möglich sind entweder eine statische Aufteilung oder eine dynamische Aufteilung des erzeugten PV-Stroms. Wobei die dynamische Aufteilung die ökonomisch vorteilhaftere Variante darstellt.
Mehr Informationen zur statischen und dynamischen Aufteilung >
Es erfolgt die Benachrichtigung an und das Abklären über den Netzanschluss/Netzvertrag (inkl. Verteilungsschlüssel) mit dem zuständigen Netzbetreiber: Der Netzbetreiber ist über die Aufteilung des erzeugten PV-Stroms an die einzelnen Parteien zu informieren.
Außerdem erfolgt die Benachrichtigung an und das Abklären mit einem Energieversorger, der den überschüssigen PV-Strom abnimmt: Die Parteien schließen einen Vertrag mit diesem Energieversorger über die Einspeisung des überschüssigem PV-Strom ins Netz ab. (Jeder Teilnehmer kann für seinen Reststrombezug den Energieversorger selbst wählen. Das kann auch das bisherige Energieversorger sein).
Registrieren Sie sich auch im Anwenderportal der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH) – dies gilt als Schlüssel für den gesamten weiteren Datenaustausch innerhalb der Gemeinschaftsanlage. Die Teilnahme im Anwenderportal ist für Energiegemeinschaften kostenlos.
Mehr Informationen zu den notwendigen Verträgen mit Netzbetreiber und Energieversorger >
Im Zuge der Anlagenplanung ist eine mögliche Förderung abzuklären.
Mehr Informationen zu PV-Förderungen (Externer Link) >
Als Beispiel die Förderschiene für PV-Gemeinschaftsanlagen des Landes Steiermark (Externer Link) >
Bei gegebener Förderwürdigkeit ist die Förderung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Es sind die notwendigen Verträge mit allen Beteiligten aufzusetzen und zu unterzeichnen.
Auf unserer Informationsplattform finden Sie eine Reihe von Mustervorlagen.
Es sind die notwendigen Genehmigungen für die Errichtung der PV-Gemeinschaftsanlage einzuholen.
Die PV-Gemeinschaftsanlage wird errichtet.
Die PV-Anlage ist an die gemeinschaftlich genutzte Leitungsanlage (Hauptleitung) des Gebäudes anzuschließen.
Für die Messung der 1/4 Stundenwerte, einerseits des aktuellen Stromverbrauchs der Beteiligten, andererseits der aktuellen PV-Stromproduktion, ist ein Smart Meter oder Lastprofilzähler notwendig und bei jedem Beteiligten zu installieren.
Die PV-Anlage an sich muss über einen eigenen Zählpunkt, für die Einspeisung, verfügen.
Fertigstellung melden
Die Meldung der Fertigstellung der PV-Gemeinschaftsanlage hat an den Netzbetreiber und den Energieversorger zu erfolgen.
Der Anschluss der PV-Anlage an das Stromnetz erfolgt gemeinsam mit dem Netzbetreiber.
Die Fertigstellung ist, inklusive den Abrechnungskosten, falls beantragt, auch der Förderstelle zu melden.
Dem laufenden Betrieb der PV-Anlage steht nichts mehr im Weg und Sie können Ihre umweltfreundliche Sonnenenergie endlich genießen.
Die Abrechnung des Betreibers mit den Teilnehmern erfolgt unabhängig vom Netzbetreiber auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und den Teilnehmern. Der Betreiber erhält vom Netzbetreiber die Daten für die Abrechnung.
© Broschüre: Mehr Sonnenstrom für Österreich vom Wirtschaftsministerium, PV Austria und OeMAG
© Informationsblatt für die Teilnahme und Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, OÖ Netz