TECHNISCHE ASPEKTE
WELCHE TECHNISCHEN ASPEKTE GILT ES ZU BERÜCKSICHTIGEN?
I. PV-ANLAGE
Die PV-Anlage wird nach Prüfung der statischen, bautechnischen und standortspezifischen Voraussetzungen auf oder an einem Gebäude installiert und an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen.
II. SMART METER
Im Gegensatz zu einer PV-Anlage mit einem einzigen Endverbraucher sind die gemeinschaftliche PV-Anlage und jeder Teilnehmer jedenfalls mit einem intelligenten Messgerät (Smart Meter) oder einem Lastprofilzähler zu versehen. Der Smart Meter bzw. Lastprofilzähler misst die produzierte Strommenge bzw. den Verbrauch je Teilnehmer und zeichnet diese im Viertelstunden-Intervall auf.
III. DIE HAUPT- BZW. STEIGLEITUNG
Die Steigleitung steht im Eigentum und der Erhaltungspflicht des Hauseigentümers (bei Wohnungseigentum ist das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer).
IV. EIGENTUMSGRENZE
Bei Mehrfamilienhäusern endet das Eigentum des Netzbetreibers zumeist bei den Hausanschlusssicherungen.
V. NETZBENUTZER
In Mehrfamilienhäusern sind die einzelnen Wohnungen indirekt über die Hauptleitung an das öffentliche Netz angeschlossen.
VI. SPEICHER
Stromspeicher sind in einem solchen System zulässig und einfach zu integrieren, dazu bedarf es eines Managementsystems und Stromspeichers, um die Zuteilung des gespeicherten Stroms optimal und fair zu ermöglichen.
WELCHE WOHNRECHTLICHEN ASPEKTE GILT ES ZU BERÜCKSICHTIGEN?
Es sind gewisse wohnrechtliche Aspekte zu berücksichtigen: generell gilt, dass die Errichtung einer PV-Anlage grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers (bzw. aller Miteigentümer) der Liegenschaft benötigt. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass ein Wohnungsnutzer aber auch ein einzelner Wohnungseigentümer eine solche Anlage errichten darf.
© Broschüre: Mehr Sonnenstrom für Österreich vom Wirtschaftsministerium, PV Austria und OeMAG