Musterverträge2023-05-09T12:29:54+02:00

VERTRAGSBEZIEHUNGEN UND MUSTERVERTRÄGE

VERTRÄGE ZWISCHEN ANLAGENBETREIBER UND NETZBETREIBER

  • Vertrag „Netzzugangsvertrag für PV-Anlage“
    Für die gemeinschaftliche PV-Anlage ist zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber ein Netzzugangsvertrag (für die PV-Einspeisung) abzuschließen.

  • Vertrag „Betrieb der PV-Gemeinschaftsanlage“
    Dieser Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber regelt die Anmeldung des Betriebs der gemeinschaftlichen PV-Anlage.

VERTRÄGE ZWISCHEN TEILNEHMENDEN BERECHTIGTEN (NUTZER) UND NETZBETREIBER

  • Vertrag „Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag betreffend die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“
    Zusätzlich zum bestehenden Netzzugang für den Strombezug, den jeder Teilnehmer hat, müssen die Teilnehmer mit dem Netzbetreiber eine Zusatzvereinbarung abschließen, welche die Teilnahme des Kunden als an der gemeinschaftlichen PV-Anlage regelt.

  • Vertrag „Netzzugangsvertrag“ 
    Es handelt sich um einen Vertrag, der ohnehin vorliegt, sobald man einen Strombezug anmeldet. Der Netzzugangsvertrag zwischen Netzbetreiber und Teilnehmern regelt den restlichen Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Der Vertrag ist unabhängig vom PV-Strombezug.

VERTRÄGE ZWISCHEN ANLAGENBETREIBER UND TEILNEHMERN

  • Vertrag „Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag“
    Der Betreiber der Anlage muss mit jedem Teilnehmer einen Vertrag abschließen, der nach §16a ElWOG zumindest folgende Regelungen enthält.

  • Vertrag „Zustimmungserklärung zur Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten“ für die Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte muss der der Anlagenbetreiber die Zustimmung der Teilnehmern einholen (Datenschutzvereinbarung)

VERTRAG ZWISCHEN ENERGIEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN UND ANLAGENBETREIBER

  • Vertrag „Stromabnahmevertrag für Überschuss“
    Der Stromabnahmevertrag zwischen Anlagenbetreiber und Energieversorger regelt die Einspeisung der PV-Überschüsse.

  • Vertrag „Strombezugsvertrag“ *
    Es handelt sich um einen Vertrag, der ohnehin vorliegt, sobald man einen Strombezug anmeldet. Er regelt den Strombezug übers Netz zwischen dem jeweiligen Energieversorger und dem jeweiligen Teilnehmer (unabhängig vom Strombezug durch die PV-Gemeinschaftsanlage).

VERTRAG ZWISCHEN ANLAGENBETREIBER UND EIGENTÜMER

  • Vertrag „Miet- und Dienstbarkeitsvertrag“
    Für das Anmieten von Dachflächen. Die PV-Anlage verbleibt auch nach der Montage im Eigentum des Betreibers, wird mithin auch nicht Bestandteil des Gebäudes und geht daher auch nicht in das Eigentum des Grundstückbesitzers über. Der Betreiber mietet die Dachfläche.

WEITERE VERTRÄGE

  • Vertrag „Vereinsstatuten“
    Für die Gründung eines Vereins zum Betrieb von Gemeinschaftsanlagen. Der Verein dient der Errichtung, dem Betrieb und dem Erhalt einer PV-Gemeinschaftsanlage.

  • Vertrag „Pachtvertrag“
    Für das Pachten von PV-Anlagen/Contracting. Der Verpächter plant, errichtet und betreibt auf dem Dache des Gebäudes eine PV-Anlage. Der Pächter nutzt den von der PV-Anlage erzeugten Strom selbst bzw. speist bei allfälligem Überschuss in das öffentliche Netz ein.

HAFTUNGSHINWEIS FÜR MUSTERVERTRÄGE

Nachfolgende Musterverträge werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Musterverträge dienen der Erläuterung und zur eigenverantwortlichen Nutzung. Die Musterverträge ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und Anpassung an den jeweiligen Sachverhalt. Die Musterverträge sollen mögliche Problemstellungen und Lösungen beispielhaft illustrieren. Wird ein Mustervertrag benutzt, erfolgt das auf ausschließliche Verantwortung des Nutzers. Weder das Team der PV-Gemeinschaft (Bundesverband Photovoltaic Austria, Energie- und Umweltagentur Niederösterreich, Klima- und Energiefonds, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik | SEFIPA), noch die Kooperationspartner der PV-Gemeinschaft, noch die erstellenden Rechtsanwaltskanzleien übernehmen dafür eine Haftung.
Die Musterverträge wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind und die Inhalte Änderungen unterliegen können, weisen wir auf Folgendes hin: Weder das Team der PV-Gemeinschaft, noch die Kooperationspartner, noch die erstellenden Rechtsanwaltskanzleien übernehmen eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Mustervertrag bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, ist eine Haftung der Mitglieder der PV-Gemeinschaft, der Kooperationspartner und der erstellenden Rechtsanwaltskanzleien ausgeschlossen.


© Informationsblatt für die Teilnahme und Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, OÖ Netz
© Konzeptbeschreibung betreffend die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16a ElWOG, ebutilities.at
© Musterverträge, pvaustria.at, Bundesverband Photovoltaic Austria
© Musterverträge, ebutilities.at

Nach oben