ABRECHNUNG
WIE ERFOLGT DIE ABRECHNUNG DES PV-STROMS?
Für eine erfolgreiche Umsetzung der gemeinschaftlichen PV-Anlage ist ein geregeltes Abrechnungssystem erforderlich.
ALLE BETEILIGTEN MÜSSEN DER WEITERGABE IHRER VIERTELSTUNDEN-MESSWERTE ZUSTIMMEN
Für die Abrechnung werden ausdrücklich Viertelstunden-Messwerte verwendet. Eine Beteiligung an der gemeinschaftlichen PV-Anlage setzt voraus, dass alle Teilnehmer der Auslesung und Verwendung dieser Viertelstunden-Messwerte ausdrücklich zustimmen. Die Viertelstunden-Messwerte werden mit einem Smart Meter gemessen, den jeder Teilnehmer zu installieren hat. Will ein potentieller Teilnehmer kein Smart Meter installieren – kann er sich nicht an der PV-Gemeinschaftsanlage beteiligen. Der Anlagenbetreiber (Anlagenverantwortliche) trägt die Verantwortung für die Einholung sämtlicher Zustimmungserklärungen (siehe >>Verträge<<) der Teilnehmer.
DER ANLAGENBETREIBER INFORMIERT DEN NETZBETREIBER
Der Anlagenbetreiber der PV-Gemeinschaftsanlage hat dem Netzbetreiber den Modus zur Aufteilung des erzeugten Stroms auf die Teilnehmer mitzuteilen. Überdies koordiniert der Anlagenbetreiber die Stromeinspeisung beim Energieversorger und informiert den Netzbetreiber gegebenenfalls über das Ausscheiden von Teilnehmern oder Änderungen der Anteile (Änderungen sind dem Netzbetreiber im Vorhinein bekannt zugeben).
DER NETZBETREIBER ERMITTELT DIE ABRECHNUNGSWERTE
Die Erfassung der Stromproduktion der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt über die Netzbetreiber. Für eine korrekte Berechnung der Werte liest der Netzbetreiber folgende Messwerte aus:
Der Netzbetreiber erfasst die oben genannten Messwerte (PV-Strombezug und Restnetzbezug), ordnet die Erzeugungsmengen anhand des Aufteilungsschlüssels im Viertelstundenraster den Teilnehmern zu und saldiert diese Mengen mit dem jeweiligen Verbrauch. Die sich daraus ergebenden Verbrauchsdaten werden zur weiteren Abrechnung an die jeweiligen Energieversorger weitergegeben (an den für den PV-Stromüberschuss zuständigen Energieversorger und an die jeweiligen Energieversorger der Beteiligten für deren Restnetzbezug). Je Teilnehmer werden berechnet:
ABRECHNUNG DES ENERGIEVERSORGUNGSUNTERNEHMENS
Abrechnung des PV-Stroms
Für den PV-Strom aus der PV-Anlage fallen keine Netzentgelte an, da der Strom nicht aus dem Stromnetz bezogen wird. Auch daran anknüpfende Kosten wie der Ökostromförderbeitrag entfallen. Genau darin liegt der individuell zu realisierende ökonomische Vorteil des Modells.
Der Stromzähler der einzelnen Teilnehmer kann dabei nicht unterscheiden, woher der Strom für die Wohnung kommt (aus der PV-Anlage oder dem Stromnetz), sondern misst jeden Strombezug unabhängig von der Herkunft. Der Zähler des Kunden zeigt daher mehr an, als dieser tatsächlich verbraucht, weil der selbst erzeugte PV-Stromanteil noch abgezogen wird. Für eine exakte Abrechnung muss der Netzbetreiber daher einerseits genau wissen, wieviel Strom die PV-Anlage produziert, andererseits wieviel Strom die Wohnung zur selben Zeit bezieht.
Abrechnung des Restnetzbezuges
Für die Abrechnung des Energieversorgungsunternehmens an die einzelnen Teilnehmer ist einzig der restliche Strombezug („Restnetzbezug“) entscheidend. Für diesen Restnetzbezug werden vom Energieversorger an die einzelnen Teilnehmer neben dem Energiepreis die Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben über das Energieversorgungsunternehmen verrechnet. Der Teilnehmer für diesen Restnetzbezug die freie Wahl des Energielieferanten.
ABRECHNUNG DES ANLAGENBETREIBERS MIT DEN TEILNEHMERN
Der Netzbetreiber stellt dem Anlagebetreiber der PV-Gemeinschaftsanlage für den Abrechnungszeitraum folgende Daten zur Verfügung:
Die Abrechnung des Anlagenbetreibers mit den Teilnehmern erfolgt auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Anlagenbetreiber und den Teilnehmern.
© Broschüre: Mehr Sonnenstrom für Österreich vom Wirtschaftsministerium, PV Austria und OeMAG
© Konzeptbeschreibung betreffend die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16a ElWOG, ebutilities.at