ALLGEMEINES UND RECHTSGRUNDLAGE

ZIEL DER INFORMATIONSPLATTFORM

Seit der Novelle des Ökostromgesetzes und der damit einhergehenden Novelle des ElWOG können Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit mehr als einem Nutzer erstmals effizient genutzt werden.

Die Informationsplattform PV-Gemeinschaft.at hat sich das Ziel gesetzt,

  • Interessenten und Informationssuchenden über die Möglichkeiten, die sich durch die gesetzlichen Änderung ergeben, zu informieren;

  • die verschiedenen Umsetzungsvarianten einer PV-Gemeinschaftsanlage aufzuzeigen und zu erklären;

  • laufend über neue Entwicklungen und Erfahrungen zum Thema PV-Gemeinschaftsanlagen (u.a. Best Practice Beispiele) zu berichten;

  • Hilfestellung und Antworten auf drängende Fragen (FAQs) zu geben;

  • sowie mit Musterverträgen bei der Planung einer PV-Gemeinschaftsanlage zu unterstützen.

Die Informationsplattform dient als Anlaufstelle für interessierte Bewohner von Mehrparteienhäusern, Anlagenerrichter, Contractoren und Bauträger.

Vorteile einer PV-Gemeinschaftsanlage

  • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage können vormals reine Stromverbraucher gemeinsam Strom erzeugen, den erzeugten Strom selbst nutzen und sich damit in gewissem Ausmaß selbst versorgen.

  • Soweit die teilnehmenden Parteien den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sparen sie Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.

  • Der überschüssige PV-Strom kann als Wärme gespeichert werden, anstatt ins Stromnetz gespeist zu werden. Sonst erhöht sich der Eigenverbrauch zusätzlich.

  • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage gibt es eine höhere Eigenverbrauchsquote und damit eine schnellere Amortisation.

  • Die umweltbewusste und effiziente Stromerzeugung garantiert den Stromverbrauchern ein gutes Gefühl.

© Broschüre: Mehr Sonnenstrom für Österreich vom Wirtschaftsministerium, PV Austria und OeMAG

Rechtsgrundlage

Alle Anforderungen an eine „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ sind im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ELWOG) § 16a zusammengefasst.

Definition

„Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der ‚teilnehmenden Berechtigten‘. Der ‚teilnehmende Berechtigte‘ ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.“

Gesetzesauszug: ElWOG §16a

Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen neben PV-Anlagen auch andere Technologien wie Windkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Frage.